Holz Limacher AG

AGB

Grundlagen, Geltungsbereich

Grundsätzlich gilt für den Werkvertrag:

  • Schweizerisches Obligationenrecht «Werkvertrag»
  • SIA Norm 118 Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten
  • Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten (VSSM)

Projektierung

Entwurfs- und Projektierungsplanung
Es werden Leistungshonorare für Planungs- und Visualisierungsarbeiten in Rechnung gestellt, wenn der Holz Limacher AG die Ausführung des Werkes nicht übertragen wird.

Ausführungsplanung
Produkte-Anforderungen werden vom Kunden definiert und mit der Holz Limacher AG frühzeitig abgesprochen. 

Mögliche Kriterien sind z.B. die Gestaltungsform, Erscheinung, Farbe, Funktionen, Klima, Schall, Sicherheit, Bedienungskomfort, Menge usw.

Gültigkeit Angebot Die Gültigkeit für Offerten beträgt 30 Tage, sofern keine andere Frist ausdrücklich festgelegt ist. 

Werkvertrag, Bestellung

Auftragserteilung
Die Auftragserteilung erfolgt auf Basis der schriftlichen Offerte. Änderungen gegenüber der Offerte werden in einer Auftragsbestätigung festgehalten. Ansonsten werden Auftragsbestätigungen nur auf Kundenwunsch erstellt. 

Änderung nach Auftragserteilung Ergeben Änderungswünsche nach Auftragserteilung Mehrkosten, so werden diese dem Kunden weiterverrechnet. 

Regiearbeiten und zusätzliche Arbeiten nach Aufwand Sind für die fachgerechte Auftragsausführung zusätzliche Arbeiten notwendig, werden diese Mehrleistungen aufgrund erstellter Rapporte verrechnet. 

Gerichtsstand Der Gerichtsstand befindet sich am Geschäftssitz der Holz Limacher AG. 

Preis-, Ausmass-, & Zahlungskonditionen

Preise
Werkpreis nach Offerte Die Werkpreise basieren auf dem Offertenangebot resp. der Auftragsbestätigung. 

Werkpreis nach Aufwand (Regie) Ohne vorgängige individuelle schriftliche Vereinbarung gelten die Regieansätze des VSSM in CHF/h. In den Regieansätzen ist die Benutzung von Kleinmaschinen und von Spezialwerkzeugen nicht inbegriffen. 

Zahlungskonditionen

Grundsätzlich sind folgende Teilzahlungen fällig:

  • Akontozahlungen nach Auftragsstatus in Teilen der Vertragssumme (Aufträge mit Montage)

30% bei Vertragsabschluss, Zahlungsfrist 14 Tage
30% bei Produktionsbeginn, Zahlungsfrist 14 Tage
15% bei Montagestart, Zahlungsfrist 14 Tage
15% bei Abschluss Grundmontage, Zahlungsfrist 14 Tage
10% nach Fertigstellung und Abnahme der Arbeit, Zahlungsfrist 30 Tage 

  • Akontozahlungen nach Auftragsstatus in Teilen der Vertragssumme (Aufträge OHNE Montage)

50% bei Vertragsabschluss, Zahlungsfrist 14 Tage
25% bei Produktionsbeginn, Zahlungsfrist 14 Tage
25% bei Abholung/Auslieferung, Zahlungsfrist 14 Tage

Zahlungspflicht Die Berufung auf Mängel entbindet nicht von der Pflicht zur Einhaltung der Zahlungsfristen. 

Ausführung, Produktion, Baumontage

Inbegriffene Leistungen
Falls in der Offerte/Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde, sind Massaufnahme, Arbeitsvorbereitung, Planung, Visualisierung, Produktion, Lieferung und Montage inbegriffen. 

Nicht inbegriffene Leistungen

  • Erweiterte, individuelle Beratungs-, Auswahl- und Entscheidungsunterstützung für Materialausführungen mit Wahlmöglichkeiten wie z.B. zusätzliche Illustrationen, Visualisierungen, physische Modelle, vergrösserte Farbmuster u.ä.
  • nachträgliche Änderungen inkl. Visualisierung
  • Schutz gegen Beschädigung nach Einbau
  • zusätzliche Kosten infolge erschwerender Umstände, die bei der Offertenstellung/Auftragsbestätigung nicht vorausgesehen werden konnten.
  • Anpassungsarbeiten infolge Fehler in den Plänen oder ungenauen krummen Mauerwerken.

Terminplan
Für die Terminplanung sprechen sich die Vertragspartner gegenseitig ab. 

Material und Baustoffe
Naturprodukte
Naturprodukte verfügen grundsätzlich über stark unterschiedliche Eigenschaften und Merkmale. Diese naturbedingten Differenzen sind zu erwarten und können nicht ausgeschlossen und nicht als Mängel bezeichnet werden.

Baustelle und Lieferung

Bei Beginn der Baumontage müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Zufahrt/Zugang Die Bausituation muss eine ungehinderte Zufahrt/Zugang zum Gebäude und für die Montage ein ungehindertes Arbeiten ermöglichen.
Lagerplatz Werkzeug/Material Für Montagematerial und Werkzeuge ist in Absprache zwischen den Vertragspartnern ein geeigneter Raum zur Verfügung zu stellen.

Arbeitssicherheit und Reinigung
Arbeitssicherheit Es werden die Vorschriften der Suva eingehalten.
Entsorgung und Reinigung Die Holz Limacher AG ist für die Entsorgung des eigenen Materials selbst zuständig. Für die Baureinigung ist die Bauherrschaft zuständig.

Bauabnahme und Mängel

Prüfpflicht/Abnahme
In gegenseitiger Absprache wird eine Bauabnahme durch die beiden Vertragspartner durchgeführt. 

Mängel
Allfällige Mängel sind sofort nach Entdecken der Holz Limacher AG zu melden. Ansonsten gilt das Werk als mängelfrei genehmigt. Vorbehalten bleiben die verdeckten Mängel. 

Garantieleistungen

Sicherheiten Bauherrschaft
Die Gewährleistung der Garantieleistungen erstreckt sich auf Mängel, welche auf das Material oder auf unsachgemässe Ausführung der Holz Limacher AG zurückzuführen sind.

Garantiedauer und Verjährungsfristen
Es bestehen die folgenden Sicherheiten:

  • 2 Jahre Garantie für alle Mängel (SIA Norm 118)
  • 5 Jahre Garantie für verdeckte Mängel (SIA Norm 118)

Die Garantiedauer beginnt automatisch ab Einbau bzw. ab Bauabnahme. Als Gültigkeitsnachweis gilt der Werkvertrag bzw. die Rechnung. 

Nutzung und Wartung

Bedienungsanleitungen Revisionspläne, Reinigungsvorschriften, Produktanwendungsvorschriften usw. werden der Bauherrschaft nach der Bauabnahme übergeben.
Nutzung Die Bauherrschaft ist verantwortlich für die korrekte Nutzung, insbesondere der Belüftungs- und Befeuchtungsfunktionen.
Wartung und Service Die Bauherrschaft ist für die korrekte Wartung verantwortlich. Die Holz Limacher AG bietet umfassende

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